Hochsubventionierter „BuFDi“ gefährdet bewährtes FSJ

13 Januar 2012

Hochsubventionierter „BuFDi“ gefährdet bewährtes FSJ

Zivi war mal, und nun FSJ versus BuFDi

Junge Männer ab 18 Jahren mussten bisher zur Bundeswehr oder einen Zivildienst absolvieren. Für junge Frauen gab es eine Alternative mit dem Freiwilligen Sozialen - oder Ökologischen Jahr (FSJ bzw. FÖJ). Seit rund 30 Jahren war dies ein vielgenutzte „Orientierungszeit“ für Jugendliche, die bei den drei großen Jugendverbänden Sportjugend, Evangelische Jugend und Bund der Katholischen Jugend (BDKJ) absolviert werden konnte. Der Wegfall der Wehrpflicht reißt nunmehr ein abruptes Loch in die Angebotspalette und schmerzhaft macht sich auch in vielen Einrichtungen, die auf die Unterstützung von Zivis angewiesen waren, eine Lücke bemerkbar. Bei einem Gespräch mit den Verantwortlichen des BDKJ in Würzburg erfuhr ich zusätzlich von der Tragik mit dem konkurrierenden Bundesfreiwilligendienst (kurz BuFDi).

Eigentlich wäre es naheliegend gewesen nunmehr den etablierten und bewährten Freiwilligendienst zu forcieren. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte jedoch ganz andere Interessen. Nicht zuletzt um den Bestand der eigenen Behörde, das Bundesamt für Zivildienst mit 1500 Mitarbeitern, zu legitimieren, wurde kurzerhand der Bundesfreiwilligendienst  aus der Taufe gehoben. In sehr kurzer Zeit, gewissermaßen mit heißer Nadel gestrickt, wurde dazu ein Gesetz verabschiedet, um diesen Dienst ab Juli 2011 anbieten zu können.

Bereits damals äußerten die Träger des FSJ und FÖJ große Bedenken, dass mit dem staatlich organisierten BuFDi überflüssige Konkurrenz geschaffen werden könnte, der noch dazu finanziell besser ausgestattet ist. Erfreulicherweise haben sich die Bewerbungszahlen der im FSJ und FÖJ ab September 2011 sehr positiv entwickelt und sind noch einmal deutlich gestiegen.

Ganz anders die Situation beim BuFDi: Ausführungsbestimmungen waren noch nicht bekannt und Jugendlichen ist diese Dienstform noch völlig unbekannt. Statt der 35 000 erwarteten Freiwilligen für den BuFDi im Juni bewarben sich nur 3000-5000. Recht drastisch hat darauf das Bundesministerium reagiert. Die Sozialverbände sollten über die Finanzierung gezwungen werden, InteressentenInnen für das FSJ in den BuFDi umzusteuern. Konkret: ein Träger sollte nur noch Zuschüsse für das FSJ erhalten, wenn auch Stellen des BuFDi besetzt werden. Zunächst sollte dabei das Verhältnis 3 zu 2 sein, andernfalls sollten die FSJler gekündigt und in den BFD übergeleitet werden.




Diese Vorgabe schlug deutschlandweit wie eine Bombe ein und bedeutete Wortbruch gegenüber dem ursprünglich Vereinbarten, dass der BuFDi nicht auf Kosten des FSJ geschaffen werden dürfe. Es war auch gar nicht möglich in so kurzer Zeit von einem zum anderen Dienst umzuswitchen. Hinzu kam, dass Sportjugend und BDJK gar keinen BuFDi anbieten, da dies der Erwachsenenverband respektive die Caritas übernimmt. Schließlich wich das Bundesministerium von seiner harten Forderung, das Angebot im FSJ deutlich zu reduzieren und MitarbeiterInnen zu entlassen ab, erwiderte aber, das es egal sei ob Jugendliche ein FSJ oder einen BuFDi absolvieren.

Man kann sich da über derlei Unkenntnis, die schon ins Peinliche geht, nur wundern, denn dies ist nicht so. Beim FSJ wird zwischen Freiwilligen, der Einsatzstelle und dem Trägerverband ein Dreiecksvertrag geschlossen. Dabei wird der Träger zu verschiedenen Leistungen gegenüber den Freiwilligen verpflichtet, die zwar beim BuFDi möglich, aber nicht zwingend vorgeschrieben sind. Zudem schließen die Freiwilligen beim BuFDi ihren Vertrag nur noch mit dem Bund ab.

Die Sorge der Träger, die das FSJ in vielen Jahren mit Engagement und in einer hohen inhaltlichen Qualität aufbauten und auch mit ihrer vielfältigen verbandlichen Identität anbieten ist nunmehr, dass sie von einem staatlich gesteuerten Dienst verdrängt und aufgrund der besseren Förderung des BuFDi ausgebootet werden. Während die Träger beim FSJ mit 7000 Euro bezuschusst werden, wird der BuFDi mit 11 000 Euro unterstützt. Der Erfolg des BuFDi darf dennoch nicht durch die Verdrängung des bewährten FSJ, getragen durch das zivilgesellschaftliche Engagement freier Träger und die deutlich bessere Förderung, erzwungen werden.


 

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