Ich frage die Staatsregierung:
- Welche Kosten entstehen dem Freistaat jährlich durch die Installation der Position des Integrationsbeauftragten der Staatsregierung?
- Wie viel Personal steht dem Bayerischen Integrationsbeauftragten zur Verfügung, welche Kosten entstehen dadurch?
- Wird das Amt des Bayerischen Integrationsbeauftragten finanziell honoriert? Wenn Ja, welche Kosten entstehen dadurch jährlich?
- Welche weiteren Kosten (z.B. Öffentlichkeitsarbeit etc.) entstehen in Zusammenhang mit der Einrichtung des Integrationsbeauftragten und Funktionsweise des Büros?
- Wie viele Termine hat der Integrationsbeauftragte der Staatsregierung seit seiner Installation in dieser offiziellen Funktion wahrgenommen?
- Wie ist die Ausführung des Amtes des Integrationsbeauftragten mit der gleichzeitigen Kandidatur der diese Position begleiteten Person für eine Landratswahl zu vereinbaren?
- Wie viele Termine nahm der Integrationsbeauftragte ausschließlich in dieser Funktion in den letzten drei Monaten vor der Landratswahl wahr?
- An wie vielen Sitzungen der Adhoc-Ausschüsse des Bayerischen Integrationsrates hat der Integrationsbeauftragte teilgenommen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Günther Felbinger beantworte ich
wie folgt:
Zu Nr. 1
Der Haushaltsansatz für das Amt und die Geschäftsstelle des Integrationsbeauftragten
beläuft sich jährlich auf 75.000 Euro. Infolge der Haushaltssperren von
22.950 Euro reduziert sich der Gesamtetat auf jährlich 52.050 Euro. Darin enthalten
ist die Aufwandsentschädigung für den Integrationsbeauftragten von 30.000
Euro pro Jahr.
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