Mitarbeiter staatlicher Behörden

11 Januar 2011

Mitarbeiter staatlicher Behörden

Bei einer Anfrage an die Staatliche Bauverwaltung Würzburg erhielt ich die Auskunft, dass Mitarbeiter der staatlichen Behörden für Veranstaltungen politischer Gruppierungen oder Parteien nicht zur Verfügung stünden.


 


Ich frage die Staatsregierung:


 


1. Warum waren bei der Veranstaltung des CSU-Kreisverbandes Main-Spessart am Freitag, den 10. September 2010, in Gemünden-Langenprozelten, Mitarbeiter der Staatlichen Bauverwaltung Würzburg in Funktion anwesend?


 


2. Kann daraus geschlossen werden, dass nunmehr künftig auch den Abgeordneten aller Fraktionen der Zugriff auf Mitarbeiter staatlicher Behörden für Veranstaltungen ihrer Gruppierung möglich ist?


 


3. Dieser Einladung des CSU-Kreisverbandes Main-Spessart war auch Innenstaatssekretär Gerhard Eck in Amt und Funktion gefolgt. Bedeutet dies für die Zukunft, dass auch Abgeordnete der übrigen Fraktionen künftig die Möglichkeiten haben, Staatssekretäre für ihre Veranstaltungen auf Einladung zu gewinnen?

Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 12.11.2010 


 


Zu 1.:


An der Veranstaltung haben Beschäftigte des Staatlichen Bauamtes Würzburg auf Wunsch von Herrn Staatssekretär Gerhard Eck teilgenommen (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 3).


 


Zu 2.:


Nein. Besteht seitens von Parteien oder deren Verbänden Interesse an der Teilnahme von Staatsbediensteten an einer ihrer Veranstaltungen, können Einladungen an mich gerichtet werden; es wird dann jeweils im Einzelfall über die Teilnahme entschieden.


 


Zu 3.:


Herr Staatssekretär Gerhard Eck nahm in seiner Funktion als Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern an der Veranstaltung teil. Es steht allen Fraktionen (und auch sonstigen Institutionen oder Privatleuten) frei, Herrn Staatssekretär zu vergleichbaren Veranstaltungen einzuladen. Die Zusage der Teilnahme richtet sich nach der Terminlage. Herr Staatssekretär entscheidet im Einzelfall, ob eine Begleitung durch Fachleute des Innenministeriums bzw. der nachgeordneten Behörden erforderlich ist.



 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen