Sonderfonds für Straßenschäden

10 Februar 2011

Sonderfonds für Straßenschäden

Nachdem die Staatsregierung einen Sonderfonds für Straßenschäden angekündigt hat, frage ich sie, welche Summe stellt der Freistaat konkret dafür zur Verfügung, welcher Bedarf an Reparaturschäden gibt es in Unterfranken und Bayern und nach welchem System sollen diese behoben werden?

Antwort des Staatsministeriums des Innern


 


Die Staatsregierung hat den Gesetzentwurf für den Staatshaushalt 2011/2012 eingebracht. In welcher Höhe der Freistaat Bayern darüber hinaus zusätzlich Mittel für die Beseitigung der Frostschäden an Staatsstraßen bereitstellt, ist letztlich eine Entscheidung des Landtags, die im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Haushalts 2011/2012 getroffen werden muss. Derzeit werden von der Straßenbauverwaltung das Ausmaß der Schäden und der Kostenaufwand für deren Beseitigung erhoben. Solange das Ergebnis der Erhebung nicht vorliegt, können keine konkreten Aussagen über den aktuellen Reparaturbedarf weder in Unterfranken noch in ganz Bayern getroffen werden. Die Art und Weise der Schadensbehebung hängt von Art und Ursache der jeweiligen Schäden und den finanziellen Möglichkeiten ab.



 

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