Sicherheit im Bahnverkehr

24 Februar 2011

Sicherheit im Bahnverkehr

Ich frage die Staatsregierung:


 


1. Mit welchen Geschwindigkeiten dürfen Güterzüge und Personenzüge Bahnhöfe bei ausschließlicher Durchfahrt passieren?


a) Gibt es hierbei Einschränkungen bezüglich der baulich bedingten Breite des Bahnsteigs o. Ä.?


 


b) Welche Sicherheits- bzw. Warneinrichtungen müssen hierfür zum Schutz von wartenden Personen am Bahnsteig und Bahnhof installiert sein?


 


2. Wie wird die Einhaltung der Geschwindigkeit von Zügen innerhalb von Bahnhöfen oder Ortsdurchfahrten gemessen?


a) Durch welche Behörde werden diese Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt?


b) Welche Geschwindigkeitsmessgeräte werden dabei verwendet?


c) Wie genau und mit welchen Toleranzen kann dabei die Geschwindigkeit von Zügen gemessen werden?


 


3. Wie oft werden Geschwindigkeitsmessungen an Bahnhöfen auf einem bestimmten Streckenabschnitt durchgeführt? Gibt es dafür gesetzliche Regelungen oder Vorgaben?


 


4. Welche Unfälle mit Schienenfahrzeugen sind in Bayern seit 2005 innerhalb von Bahnhöfen aufgetreten (bitte auch um Angabe der Personen und materiellen Schäden)?


a) Welcher dieser Unfälle war auf eine erhöhte Geschwindigkeit von Zügen im Bahnhofsbereich zurückzuführen?


b) Welche Unfälle mit durchfahrenden Zügen sind in diesem Zeitraum aufgetreten?


c) Welche Unfälle kamen durch losgelöste Gegenstände von Zügen zustande?


 


5. Welche Unfälle kamen durch eine Sogwirkung des durchfahrenden Zuges zustande?


a) Welche anderen Gründe waren ausschlaggebend für die Unfälle?


 


b) Wie oft wurde seit dem Unfall im Karlstadter Bahnhof (22.01.2010) die Geschwindigkeit von durchfahrenden Zügen gemessen?


 


c) Welche anderen Maßnahmen wurden ergriffen, um derartige Unfälle mit nicht richtig befestigten Bauteilen von Güterwaggons/Containern zukünftig zu verhindern?


 


6. Wie oft wurden Geschwindigkeitsmessungen auf der Strecke Würzburg–Karlstadt–Gemünden–Lohr seit 2009 durchgeführt?


 


a) Welche Sanktionen drohen den Unternehmen, die mit einer überhöhten Geschwindigkeit einen Bahnhof passieren?


 


b) Wie oft wurden seit 2008 Sanktionen an Eisenbahnunternehmen bezüglich überhöhter Geschwindigkeiten im Bahnhofsbereich verhängt (Auflistungen nach den Orten der Geschwindigkeitsüberschreitung/Regierungsbezirken und Unternehmen)?


 


7. Welcher Abstand von der Bahnsteigkante ist für Personen auf dem Bahnsteig gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen?


 


Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie  vom 10.01.2011


 


Nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) müssen Eisenbahnen ihren Betrieb sicher führen. Bahnanlagen, Fahrzeuge und Betriebsführung müssen den Vorschriften der Eisenbahn-Bau-und Betriebsordnung (EBO) genügen. Soweit die EBO und andere Rechtsvorschriften keine ausdrücklichen Regelungen enthalten, sind die Eisenbahnen nach der Systematik der EBO zur Einhaltung anerkannter Regeln der Technik verpflichtet.



 



 

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