Ich frage die Staatsregierung:
1. Warum gibt es seit 2010 keine Zusammenarbeit zwischen dem Landesschülerrat (LSR) bzw. der Landesschülerkonferenz und der Landesschüler/innenvereinigung (LSV)?
2. Gibt es seitens des Kultusministeriums Vorbehalte gegen die Arbeit der Landesschüler/innenvereinigung? Wenn ja, welche sind das?
3. Wurde seitens des Kultusministeriums im Jahr 2010 den Schulleitern per Mitteilung empfohlen, Sitzungen bzw. Tagungen der LSV nicht an den Schulen bzw. in den Schulgebäuden durchführen zu lassen? Wenn ja, warum geschah dies?
4. Welche Einflussmöglichkeiten bzw. Mitspracherecht bei bildungspolitischen Themen hat der Landesschülerrat, welche die Landesschüler/innenvereinigung?
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