Mainfrankenbahn

26 April 2011

Mainfrankenbahn

Ich frage die Staatsregierung:


1. Wie waren die Fahrgastzahlen der jetzigen Mainfrankenbahn auf der Strecke Lohr–Würzburg in den Jahren 2000–2006? Welche Ausschreibungsgrundlagen hat die BEG im Auftrag des Wirtschaftsministeriums im Jahr 2006 für die Ausschreibung der Mainfrankenbahn herangezogen?


2. Welche Fahrgastzahlen wurden der Ausschreibung zugrunde gelegt?


a) Von wem wurden diese wann ermittelt?


b) Wie ist in diesem Zeitraum das Fahrgastaufkommen jährlich gestiegen bzw. gesunken?


2. Wurden hierbei Fahrgaststeigerungen für die Folgejahre mit einberechnet?


a) Wenn ja, wie hoch wurden die Fahrgaststeigerungen in die Berechnung mit einbezogen?


b) Welchen Hintergrund gab es dafür, die Fahrgaststeigerungen in diesem Bereich so anzunehmen?


c) Wurden hierfür auch demografische Berechnungen der angrenzenden Gemeinden an die Bahnstrecke herangezogen?


d) Wenn nein, warum wurden Fahrgaststeigerungen nicht mit einberechnet?


3. Wurden Gepäckablagen in den Waggons bei der Ausschreibung durch die BEG bestellt?


a) Erfolgt in der Mainfrankenbahn eine Nachrüstung der Gepäckablagen?


b) Wenn JA, wann?


c) Wenn JA, was kostet dies?


d) Wer trägt die Kosten der Nachrüstung?


4. Wie erfolgt im Regionalverkehr der Mainfrankenbahn zwischen Lohr und Schweinfurt die Besetzung mit Zugpersonal?


a) Ist jeder Zug zu 100 % mit Zugpersonal besetzt?


b) Welche Vorgaben gibt es für die personelle Besetzung auf dieser Strecke?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 15.03.2011


 


Vorbemerkung


Die unternehmerische Entscheidung hinsichtlich der Planung der Zugkapazitäten liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Die Verträge der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG), die im Auftrag des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Bayern plant, finanziert und überwacht, sind als Nettoverträge ausgestaltet, d. h., das EVU trägt zu 100 % die Erlöschancen- und risiken und profitiert uneingeschränkt von allen Fahrgastzuwächsen.



 

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