Die ersten vier unterfränkische Schulen werden Inklusionsschulen

28 Juni 2011

Die ersten vier unterfränkische Schulen werden Inklusionsschulen

Die ersten vier unterfränkische Schulen werden Inklusionsschulen

Felbinger: Ein großer Schritt in die richtige Richtung


 


 


Ein Markstein auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe benachteiligter und behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben ist zum kommenden Schuljahr 2011/12 die Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusion im Bereich der schulischen Bildung. Wie Landtagsabgeordneter Günther Felbinger (Gemünden), Mitglied der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Inklusion im Bayerischen Landtag, mitteilt, werde mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf aller im Bayerischen Landtag vertretenen Fraktionen nun der Weg zu einer inklusiven Beschulung, sprich einer Beschulung behinderter Kinder in Regelschulen, frei.


 


„Mit der Bekanntgabe der 37 Pilotschulen mit dem Profil Inklusion geht die Inklusionsumsetzung auf die Zielgerade“,  Mit der Grundschule Arnstein, der Grundschule Würzburg-Heuchelhof, der Volksschule Buchbrunn und der Grundschule Kitzingen-Siedlung werden ab September auch vier unterfränkische Schulen zu Inklusionsschulen. „Ich freue mich für diese Schulen, denn sie haben in der Vergangenheit mit ihren vielfältigen Bemühungen Kinder inklusiv zu unterrichten sich bereits das Know-how erworben und können nun ihre weitere Schulentwicklung verstärkt der Inklusion widmen“, so Felbinger.

An den vier unterfränkischen Regelschulen, werden künftig zusätzliche personelle Ressourcen in Form von Sonderpädagogen oder Heilpädagogen die Regelschullehrkräfte bei der inklusiven Beschulung unterstützen und gleichzeitig die Entwicklung der Schule und die Fortbildung von Regelschul-Lehrkräften mit zu unterstützen. „Dies ist eine absolute Neuerung und ein Lehrertandem eröffnet natürlich neue Möglichkeiten in der inklusiven Beschulung!“


 


Die Inklusion als Aufgabe haben grundsätzlich alle Schulen in Bayern. Die Einführung von Schulen mit dem Schulprofil "Inklusion" gehört zu einer Reihe von Maßnahmen, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention als Ziel haben.



 

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