In der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Radermacher zur St 2271 Volkach, Gaibach und Kolitzheim, beantwortet am 26.10.2007 Aktenzeichen 435332271/Wü/001/07, wird die Frage vier dahingehend beantwortet, dass eine „große Lösung“ der Ortsumgehungen zwar technisch möglich, aber kurzfristig nicht finanzierbar wäre.
Ich frage die Staatsregierung:
1. Warum hat die Bayerische Staatsregierung beim 7. Entwurf des Ausbauplans für Staatsstraßen dieser großen Lösung doch den Vorrang zu den erarbeiteten kleineren Lösungen gegeben, obwohl das vorher abgelehnt worden war und eine Finanzierung aus der Sicht der Staatsregierung kaum vorstellbar ist?
2. Warum favorisiert die Staatsregierung, vertreten durch den leitenden Baudirektor bei der Regierung von Unterfranken, in einem Schreiben an die BI Gaibach Pro Umgehung vom 11.05.2009 noch diese drei kleinen Umgehungsvarianten und meldet diese auch für die Fortschreibung des Ausbauplans so an?
3. Warum nimmt die Staatsregierung damit in Kauf, dass zusätzlich zu dem bestehenden Verkehrsaufkommen bei einer großen Komplettlösung weitere überörtliche Verkehrsströme angezogen werden, so wie dies ebenfalls in der Anfrage der Kollegin Radermacher vom Innenministerium befürchtet wurde?
4. Warum wurde die Empfehlung des Staatlichen Bauamts Würzburg aus 2007, in der aus Sicht des Staatlichen Bauamts eine Weiterverfolgung einer vollständigen Umge hung von Volkach und Gaibach nicht zu empfehlen sei, nicht berücksichtigt, sondern im Gegenteil dieser Komplett Umfahrung in Dringlichkeitsstufe 2 des Entwurfes des 7. Ausbauplans für Staatsstraßen aufgenommen?
5. Warum wurde nicht die vom Staatlichen Bauamt Würzburg in 2007 empfohlene Lösung einer vertieften Betrachtung der alleinigen Umgehung von Gaibach weiter verfolgt, sollte diese doch nach einem Gutachten des Staatlichen Bauamts Würzburgs aus 2007 aufgrund der einfachen Topografie und des geringen Ziel und Quellverkehrs ein ungleich höheres Verlagerungspotenzial als die anderen Varianten aufweisen?
a) Warum wird in der aktuellen Verkehrsprognose für 2025 ein Durchgangsverkehrsaufkommen mit einer großen Spannweite von rund 5.500 Fahrzeugen bis zu 11.036 Fahrzeugen in 24 Stunden genannt?
b) Welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus be zogen auf eine Umsetzung der Ortsumgehung für die Gemeinde Gaibach?
c) Wie wurde der gemessene Durchgangsverkehr von 86 bzw. 88 Prozent des Gesamtverkehrs aus der Ver kehrsuntersuchung des Staatlichen Bauamts Würz burg von 2006 in die Kosten-Nutzen-Bewertung mit einbezogen?
6. Warum hat es bei den Ortsumgehungen und der Aufnahme in den 7. Ausbauplan für Staatsstraßen einen so fun damentalen Wandel zwischen den Empfehlungen der örtlichen Baubehörden und der Entscheidung der Obersten Baubehörde in München gegeben?
Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 20.05.2011
Zu 1.: Bei der Fortschreibung des 6. Ausbauplans wurde die ange sprochene „große Lösung“, welche die drei Orte Volkach, Gaibach und Kolitzheim im Zuge einer einzigen großen Umfahrung umgehen würde, nicht bewertet und auch nicht in den Entwurf der Dringlichkeitsliste des 7. Ausbauplans für die Staatsstraßen in Bayern aufgenommen. Somit ist die Aussage, dass der „großen Lösung“ der Vorrang gegeben wurde, nicht richtig.
Im Rahmen der Aufstellung des 7. Ausbauplans wurden auf Grundlage bauamtlicher Voruntersuchungen ausschließlich kleinräumigere Lösungen – drei Einzelumgehungen für Volkach (WUE07007), Gaibach (WUE08007) im Osten und Kolitzheim im Westen (SW02007) sowie eine Westva riante um Gaibach (WUE08107) und eine Kombitrasse VolkachGaibach im Osten (WUE08207) – bewertet. Für die einzelnen Varianten ergeben sich die folgenden Bewertungsergebnisse:
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