Ich frage die Staatsregierung:
1. An welchen Grund- und Hauptschulen in Bayern gibt es keine Differenzierungsstunden zur individuellen Förderung (namentliche Auflistung)?
2. Was sind die Gründe dafür?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 07.06.2011
Zu 1. und 2.: Die Stundentafel der Grundschule weist für alle Jahrgangs stufen einen verpflichtenden Unterricht zur individuellen und gemeinsamen Förderung aus und zwar für Jahrgangsstufe 1 zwei Stunden und für die Jahrgangsstufen 2 bis 4 je eine Stunde. Zusätzlich wird die Förderstunde in Jgst. 4 bei mehr als 25 Schülern geteilt.
Damit gibt es in der Grundschule keine Klassen ohne Differenzierungsstunden zur individuellen Förderung.
Die Stundentafel für die Haupt-/Mittelschule weist in den Jahrgangsstufen 5 und 6 ebenfalls je eine Stunde zur individuellen Förderung aus, für die zwei Lehrerstunden bereit gestellt werden. Für die Jahrgangsstufen 7–9 sehen die er gänzenden Bestimmungen zur Stundentafel vor, dass in den Fächern Deutsch und Mathematik je eine Stunde für klassenübergreifende Stütz- und Förderkurse verwendet werden kann. Weiterhin ist geregelt, dass in den Fächern Mathema tik und Englisch Lerngruppen gebildet werden können. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang diese Differenzierungsmöglichkeiten vor Ort genutzt werden, obliegt der Entscheidung der Schule. Die Lehrerstundenversorgung ist so berechnet, das die dargestellten Differenzierungen grund sätzlich möglich sind. Damit gibt es auch keine Haupt-/Mittelschulen ohne Differenzierungsstunden zur individuellen Förderung.
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