Sonderpädagogische Förderung in Unterfranken

13 Oktober 2011

Sonderpädagogische Förderung in Unterfranken

Die sonderpädagogische Förderung gewinnt durch die gesetzlich festgeschriebene Inklusion eine immer stärker werdende Bedeutung, auch und gerade an den Regelschulen in Unterfranken.


Deshalb frage ich die Staatsregierung:


1. Wie viele Schüler an den Regelschulen in Unterfranken hatten im Schuljahr 2010/11 einen sonderpädagogischen Förderbedarf, aufgeschlüsselt nach Schularten und Förderschwerpunkten sowie in Relation zur Gesamtschülerzahl an den jeweiligen Schularten?


2. Wie viele dieser Schüler wurden durch Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) beraten und gefördert?


3. Wie sieht die Staatsregierung den Bedarf an MSD in Unterfranken in den kommenden fünf Jahren in der Umsetzung Inklusion?


4. Wie viele dieser geförderten Schüler gehen in Klassen, deren Schülerzahl


a) zwischen 10 und 20 oder


b) zwischen 20 und 30 oder 


c) darüber liegt?


5. In welchen Orten in Unterfranken gibt es bislang Kooperations- oder Außenklassen, in denen mindestens ein förderbedürftiges Kind unterrichtet wird?

Antwort des Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom 30.08.2011


Zu 1. und 2.: Da in der Arbeit des MSD die diagnostischen Aufgaben sich nicht auf eine statusdiagnostische Einschätzung beschränken, sondern vielmehr prozessdiagnostischen Charakter aufweisen, ist die Unterscheidung in Diagnose und Beratung auf der einen Seite und Fördermaßnahmen auf der anderen Seite fachlich wie praktisch kaum zu treffen. Vielmehr verschränken sich hier Diagnose-, Beratungs- und Förderprozesse zu einer Gesamtheit an Tätigkeitsaufgaben des MSD, sodass auch statistisch nicht zwischen der reinen Feststellung des Förderbedarfs (Frage 1) und der sich daraus ergebenden Beratung und Förderung (Frage 2) unterschieden wird.


Die Tabelle 1 der Anlage weist für den Regierungsbezirk Unterfranken die Anzahl derjenigen Schüler aus, deren Betreuung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst in den einzelnen Förderschwerpunkten am Stichtag 1. Oktober 2010 von der Volksschule, der Realschule und dem Gymnasium erfasst war. Tabelle 2 gibt Auskunft darüber, wie viele Schüler an der Volksschule in Außenklassen der Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung unterrichtet wurden. In allen Tabellen ist jeweils auch der Anteil der Schülerzahl an der Schülergesamtzahl der Schulart angegeben.



 

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