Staatliche Baumaßnahmen in Unterfranken

12 Oktober 2011

Staatliche Baumaßnahmen in Unterfranken

Ich frage die Staatsregierung:


1. Welche Neubaumaßnahmen wurden in den vergangenen zehn Jahren von der Staatsregierung bzw. den nachgeordneten Behörden im Regierungsbezirk Unterfranken umgesetzt, aufgeschlüsselt nach:


a) Hochbau- bzw. Tiefbaumaßnahmen,


b) den einzelnen Baumaßnahmen in den Landkreisen,


c) dem Zweck der jeweiligen Bauten?


2. Mit welchen Gesamtkosten wurde vor Beginn der jeweiligen Baumaßnahme gerechnet, aufgeschlüsselt nach:


a) den einzelnen Baumaßnahmen,


b) der Höhe der jeweiligen geschätzten Baukosten?


3. In welchen Fällen wurden die vor Baubeginn geschätzten Gesamtbaukosten unter- bzw. überschritten, aufgeschlüsselt nach:


a) den einzelnen Bauprojekten, bei denen die Kosten unterschritten wurden,


b) den einzelnen Bauprojekten, bei denen die Kosten überschritten wurden,


c) den Ursachen im Einzelfall, warum Kosten über- oder unterschritten wurden,


d) den am Ende im jeweiligen Einzelfall angefallenen Gesamtkosten?


4. Bei welchen der genannten Baumaßnahmen mussten innerhalb der ersten zehn Jahre nach Baufertigstellung Sanierungsmaßnamen durchgeführt werden, welche auf Mängel bei der eigentlichen Bauausführung zurückzuführen waren, aufgeschlüsselt nach:


a) den einzelnen Baumaßnahmen,


b) den jeweils angefallenen Kosten,


c) den Ursachen der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen?

Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 30.08.2011


Die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit wie folgt:


Vorbemerkung


Die Anfrage bezieht sich auf alle staatlichen Neubaumaßnahmen in den vergangenen zehn Jahren im Regierungsbezirk Unterfranken. Eine Darstellung aller dieser Maßnahmen hätte einen sehr großen Verwaltungsaufwand erfordert, da hierzu mehrere Hundert Vorgänge manuell bearbeitet werden müssten. Die folgende Antwort wurde deshalb unter folgenden Prämissen erstellt:


Die Antwort bezieht sich auf „Neubaumaßnahmen“, die nachgeordnete Behörden der Staatsverwaltung durchgeführt haben. Dies bedeutet in den einzelnen Bereichen:


Staatlicher Hochbau: genannt werden Staatliche Hochbaumaßnahmen (Anlage S des Staatshaushaltsplans), ohne Sanierungsmaßnahmen und Baumaßnahmen im Bestand


– Staatsstraßenbau: es werden der Neubau von Staatsstraßen und von Ortsumfahrungen im Zuge von Staatsstraßen aufgeführt, nicht genannt sind Maßnahmen der Bestandserhaltung und Um- und Ausbaumaßnahmen


Wasserwirtschaft: es wird über Maßnahmen an Gewässern 1. Ordnung und Baumaßnahmen an Wildbächen sowie Bau von Wasserspeichern berichtet.


Nicht genannt werden Baumaßnahmen, die im Rahmen staatlicher Zuwendungen durch Dritte realisiert wurden.


Wir weisen außerdem darauf hin, dass bei Baumaßnahmen, die im Rahmen eines PPP-Vertrages realisiert wurden, die endgültigen Kosten der Baumaßnahmen nicht genannt werden können, da hier im Regelfall das Risiko der Einhaltung der Kostengrenzen und auch ein evtl. Sanierungsrisiko vom Auftragnehmer übernommen wird.


 



 

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