Schulinnovationsgesetz

21 Dezember 2011

Schulinnovationsgesetz

In den aktuellen Informationen zum Schuljahr 2011/2012 des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus wird im Zusammenhang mit dem Prozess der Entwicklung hin zur ei­ genverantwortlichen Schule auch ein Schulinnovationsge­ setz erwähnt.


Ich frage die Staatsregierung:


Wie ist der derzeitige Sachstand bezüglich des Schulinnova­tionsgesetzes und inwieweit sollen hier die Kommunen als Sachaufwandsträger beteiligt werden?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15.11.2011


Wie in den aktuellen Informationen zum Schuljahr 2011/12 angekündigt, soll mit einem Schulinnovationsgesetz die ge­setzliche Grundlage für die eigenverantwortliche Schule in Bayern geschaffen werden. Inhaltliche Schwerpunkte des als Änderungsgesetz zum Bayerischen Erziehungs­ und Unter­richtsgesetz konzipierten Schulinnovationsgesetzes liegen im Bereich der Personal­ und Qualitätsentwicklung. Das Staatsministerium erarbeitet derzeit die konzeptionellen Grundlagen.


Auf Grundlage der Geschäftsordnung der Bayerischen Staatsregierung werden die Kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Verbandsanhörung – wie auch sonst üblich – am Gesetzgebungsverfahren beteiligt.


Die Kommunen waren bereits im Vorfeld schon in die Ent­wicklung von Ideen eingebunden:


1. So fand am 20.03.2009 ein Gespräch zwischen StMUK, Bayerischem Städtetag, Bayerischem Gemeindetag und Bayerischem Landkreistag statt, in dem die Möglichkeit der Übertragung weiterer Verantwortung auf die Schulen im Bereich der Verwaltung von Mitteln des Sachauf­ wandsträgers gem. Art. 14 Abs. 1 Satz 3 BaySchFG dis­ kutiert wurde. Im Nachgang zu diesem Gespräch hat der Landkreistag am 06.07.2011 mitgeteilt, dass in diesem Bereich kein Regelungsbedarf gesehen werde.


 



 

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