Reform des europäischen Datenschutzrechts – Keine Zentralisierung!

24 Januar 2012

Reform des europäischen Datenschutzrechts – Keine Zentralisierung!

Der Landtag wolle beschließen:


1. Der Landtag begrüßt die Intention der Europäischen Kommission, den Datenschutz in den Mitgliedstaaten durch die anstehende Reform zu stärken. Der Landtag erachtet den bisher bekannt gewordenen Verordnungsentwurf jedoch aufgrund der begrenzten Regelungskompetenz des europäischen Gesetzgebers und des Subsidiaritätsprinzip als nicht vom Unionsrecht gedeckt.


2. Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert,


sich dafür einzusetzen, dass anstelle der angedachten Verordnung eine Richtlinie erlassen wird,


sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Reform des europäischen Datenschutzrechts das Subsidiaritätsprinzip strikt beachtet wird und


zu verhindern, dass der hohe nationale Datenschutzstandard in Deutschland abgesenkt wird.

Begründung:


Am 25. Januar 2012 wird der Entwurf einer neuen Datenschutzverordnung als Eckstein des neuen europäischen Datenschutzes durch die Europäische Kommission vorgestellt. Geplant ist die Ersetzung der bisher geltenden Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG durch eine Verordnung und eine ergänzende Richtlinie für den Bereich Polizei und Justiz.


Die Harmonisierung des Datenschutzes als Teil eines einheitlichen europäischen Marktes ist sicherlich ein berechtigtes Anliegen. Jedoch nicht um jeden Preis. Bisher erfasste die Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG nur binnenmarktrelevante Sachverhalte. Die geplante Verordnung würde unmittelbar gelten und auch rein innerbayerische Sachverhalte öffentlichen Datenschutzrechts erfassen.


Der Bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz warnt deshalb davor, dass aufgrund dieser Verordnung das Bayerische Datenschutzgesetz zumindest in großen Teilen, wenn nicht sogar in seiner Gänze obsolet würde. Ferner wären zahlreiche spezialgesetzliche Datenschutzregelungen im bayerischen Fachverwaltungsrecht in Frage gestellt und der Landtag würde durch die Verordnung in einer noch nicht abschätzbaren Vielzahl von Einzelmaterien jedweden Gestaltungsspielraum verlieren. Die im Polizei- und Justizbereich geplante Richtlinie würde einen erheblichen Verlust an Normsetzungskompetenzen für den Landtag mit sich bringen, da dieser Bereich vom europäischen Gesetzgeber in der Vergangenheit bislang nicht grundlegend reglementiert wurde.


Auch der Bundesverfassungsrichter Prof. Masing ruft zur Diskussion des Entwurfs auf, da er befürchtet, dass einzelstaatliche Grundrechte nicht mehr anwendbar wären. Dadurch wäre die Kontrolle des BVerfG in wesentlichen Bereichen ausgeschaltet.





 

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