Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2012 wird folgende Änderung vorgenommen:
Bei Kap. 03 65 Tit. 883 82 wird der Ansatz für das Jahr 2012 um 3.000.000 Euro von 8.000.000 Euro auf 11.000.000 Euro erhöht, um die Mittel für Konversionsmaßnahmen zu erhöhen.
Begründung:
Als Folge der Bundeswehrreform benötigen die betroffenen Standortkommunen Unterstützung für vernünftige Nachfolgelösungen. Dabei sind insbesondere auch städtebauliche Maßnahmen nötig, um die Konversion der frei werdenden Flächen zu gewährleisten.
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