Ich frage die Staatsregierung:
1. Welche Kosten entstehen dem Freistaat für das sogenannte standarisierte Verfahren zur Fortschreibung des Staatsstraßenausbauplanes für alle zu bewertenden Maßnahmen?
2. Warum werden dann die durch das standardisierte Verfahren erzielten objektiven Ergebnisse hinsichtlich Raumwirkung, Umweltwirkung und Kosten-Nutzen-Faktor bei der Einordnung der Projekte in Dringlichkeitsstufen nicht als Maßstab hergenommen, wenn dann doch andere niedrigklassifizierte Projekte, wie z.B. OUG Nassenfels/Oberbayern, Donnersdorf-Mönchstockheim/ Unterfranken vorgezogen werden?
Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 03.02.2012
Zu 1.: Das Bewertungsverfahren, das bei der Aufstellung des 7. Ausbauplans zum Einsatz gekommen ist, setzt sich aus drei Komponenten zusammen: – Nutzen-Kosten-Analyse – Umweltrisikoeinschätzung (URE) – Raumwirksamkeitsanalyse (RWA)
Die Nutzen-Kosten-Analyse basiert auf bundesweit im Straßenwesen zum Einsatz kommenden Verfahren und wurde bereits bei der Aufstellung des 6. Ausbauplans verwendet. Das in der Frage erwähnte „Standardisierte Verfahren“ – offiziell: „Standardisierte Bewertung“ – wurde nicht verwendet, da diese speziell für den ÖPNV entwickelt wurde.
Bei der Fortschreibung des Ausbauplans wurden insgesamt 982 Projekte und Varianten mit einem Gesamtvolumen von etwa 4,5 Mrd. € brutto betrachtet. Um Wirkungen von benachbarten Projekten zu ermitteln, wurden einige Projekte zudem zusammen mit anderen Projekten bewertet. Insgesamt wurden damit rund 1.000 Projektbewertungen durchgeführt.
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