Ausnahmegenehmigungen vom Mindestalter beim Führerschein unter 18

19 März 2012

Ausnahmegenehmigungen vom Mindestalter beim Führerschein unter 18

Ich frage die Staatsregierung:


1. Wie sind die bayernweiten Zahlen für Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter (AG MA), aufgeschlüsselt nach den einzelnen Regierungsbezirken in den Jahren 2009, 2010 und 2011, und wie viele der Anträge wurden positiv beschieden, wie viele negativ (Aufschlüsselung nach Regierungsbezirken)?


2. Welche Richtlinien für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung gelten in den einzelnen Regierungsbezirken?


3. Wie sind die Unfallzahlen für Autofahrer unter 18 Jahren mit Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter in den Jahren 2009, 2010 und 2011 aufgeschlüsselt nach den einzelnen Regierungsbezirken?

Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 15.02.2012


Zu 1.: Es wird davon ausgegangen, dass sich die Schriftliche Anfrage insgesamt (vgl. Frage 3) auf Autofahrer unter 18 Jahren mit Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter bezieht. Nach den Meldungen der Regierungen ergeben sich folgende Zahlen für positiv bzw. negativ verbeschiedene Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter für die Klasse B (Pkw):



 

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