Stand der Kinderbetreuung in Unterfranken

20 März 2012

Stand der Kinderbetreuung in Unterfranken

Ich frage die Staatsregierung:


1. Wie viele Ganztagesklassen stehen in den 9 unterfränkischen Landkreisen (Miltenberg, Haßberge, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg, Aschaffenburg, Bad Kissingen, Kitzingen, Main-Spessart) und kreisfreien Städten (Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg) zur Verfügung (absolute Schülerzahlen und in Prozent anteilig an allen Schulkindern), und an welchen Schultypen (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Förderschulen) wurden diese eingerichtet und welche Pläne zum Ausbau der Ganztagsbetreuung liegen für dieses Gebiet vor?


2. Ist bekannt, inwieweit die Ferienbetreuung für Schulkinder abgedeckt wird, vor allem im Zeitraum der sechswöchigen Sommerferien, und beabsichtigt die Staatsregierung, dieses bestehende Unterangebot mit zusätzlichen Mitteln auszugleichen, und wenn „Ja“, wie und wann?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16.02.2012


Vorbemerkung:


In der Terminologie der Ganztagsangebote trifft der Begriff „Ganztagsklassen“, der auch in der Anfrage verwendet wird, nur für gebundene Ganztagsschulen zu, da an offenen Ganztagsschulen jahrgangsübergreifende Gruppen gebildet werden. Da aber für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10 gerade auch die offenen Ganztagsschulen ein wesentliches Element der Ganztagsbetreuung darstellen, wird im Folgenden auch auf diese Angebote eingegangen. Darüber hinaus stehen Schülerinnen und Schülern an Grund- und Förderschulen auch die in Kooperation mit Schulen geführten Einrichtungen der Mittagsbetreuung bzw. verlängerten Mittagsbetreuung zur Verfügung. Zum Schuljahr 2011/2012 konnten allein in Unterfranken 543 Gruppen der (verlängerten) Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen eingerichtet werden.


Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass im Flächenstaat Bayern statt der angefragten Zahl der Schülerinnen und Schüler in Ganztagsschulen vor allem von Bedeutung ist, inwieweit die Angebote an Schulen in der Fläche vorhanden sind bzw. geschaffen werden können. Hierbei sind drei Punkte wesentlich:


1. Die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots an Betreuungsplätzen liegt in Bayern in der Zuständigkeit der Gemeinden. Die Gemeinden haben daher den Bedarf an Plätzen festzustellen, die erforderlichen Maßnahmen zu planen und notwendige Bauvorhaben umzusetzen.


Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgabe durch Bereitstellung erheblicher finanzieller Fördermittel.


Eine Möglichkeit des Freistaats, Planung und Ausbautempo zu beeinflussen, besteht jedoch nicht.



 

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