Einsatz von Schulbegleitern in Unterfranken

10 Juli 2012

Einsatz von Schulbegleitern in Unterfranken

Ich frage die Staatsregierung:


1. Wie viele Schulbegleiter/­innen und Integrationshelfer/ ­innen sind zurzeit in Unterfranken beschäftigt?


2. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden durch diese Schulbegleiter/innen betreut (Aufschlüsselung nach An­zahl und Schulart)?


3. Wie ist im Regierungsbezirk Unterfranken die Bezahlung der Schulbegleiter/­innen in Bezug auf Höhe und Lohn­fortzahlung im Krankheitsfall des Schulbegleiters und des betreuten Kindes geregelt?


a) Aus welchem Grund gibt es gegebenenfalls einen Un­terschied in der Lohnhöhe für Schulbegleiter/­innen?


b) Wie und nach welchen Kriterien erfolgt die genaue Aufteilung der Bezahlung für Schulbegleiter/­innen in Unterfranken?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 11.06.2012


Zu 1. und 2.: Nach Mitteilung des Bezirks Unterfranken finanziert dieser im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Men­schen nach dem Sozialhilferecht (SGB XII) derzeit für ins­gesamt 273 Kinder Schulbegleiter/­innen und Integrations­ helfer/­innen. Nach Schularten aufgeschlüsselt bedeutet dies, dass 139 Kinder in Förderschulen und 115 Kinder in Regel­schulen von Schulbegleitern / Schulbegleiterinnen sowie 19 Kinder in Tagesstätten der Förderschulen von Integrations­helfern / Integrationshelferinnen betreut werden.


Der Einsatz der Schulbegleiter/­innen bzw. Integrationshel­ fer/­innen wird nicht vom Bezirk, sondern von den Sorgebe­rechtigten oder Leistungsanbietern organisiert. Da es auch möglich ist, dass ein Kind von mehreren Personen betreut wird oder ein Schulbegleiter/Integrationshelfer beispielswei­se zwei Kinder betreut, kann letztendlich die Anzahl der tatsächlich eingesetzten Schulbegleiter/­innen bzw. Integra­ tionshelfer/­innen geringfügig abweichen von der Anzahl der betreuten Kinder.



 

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