Vielleicht hellen ein paar Hintergrundinformationen die Sachlage etwas auf. Denn Bayern ist neben Sachsen das einzige Bundesland, das trotz der Anerkennung Kosovos durch Deutschland von einbürgerungswilligen Kosovaren verlangt, nicht nur ihre kosovarische, sondern auch die serbische Staatsbürgerschaft abzulegen. Was einfach klingt, wird aber in der Beziehung dieser beiden zerstrittenen Staaten zu einem Marathonlauf mit feststehenden Hindernissen.
Zwar setzt eine Einbürgerung in Deutschland grundsätzlich voraus, dass der Ausländer seine bisherige Staatsbürgerschaft aufgibt oder verliert. Paragraph 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StAG regelt aber unter anderem, dass hiervon eine Ausnahme zu machen ist, wenn die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von unzumutbaren Bedingungen abhängig gemacht wird. Dies trifft auf die Kosovaren zu. Schließlich liegen dem Bayerischen Flüchtlingsrat Hinweise darüber vor, dass die begehrte Entlassung aus der Staatsbürgerschaft zum Teil nur gegen die Zahlung von Bestechungsgeld möglich ist. Viele Betroffenen empfinden es im Übrigen als demütigend, den ehemaligen Kriegsgegner um die Entlassung aus der serbischen Staatsangehörigkeit zu „bitten“.
Ich bin der Meinung, wenn die restlichen Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen, steht einer Einbürgerung in Deutschland nichts entgegen. Vor diesem Hintergrund sollte die Bayerische Staatsregierung ihre Einbürgerungspraxis für Kosovaren erleichtern, zumal die anderen Bundesländer hier längst die Weichen richtig gestellt haben.
![Dieter Schütz](http://guenther-felbinger.de/wp-content/uploads/2011/11/431360_R_by_Dieter-Schütz_pixelio.de-2.jpg)
Die Bayerische Staatsregierung sollte ihre Einbürgerungspraxis für Kosovaren erleichtern bzw. an die Handhabung in den anderen Bundesländern anpassen. Foto von Dieter Schütz/ PIXELIO
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