Felbinger: Öffentliche Stellen sollen pünktlich zahlen

3 November 2009

Felbinger: Öffentliche Stellen sollen pünktlich zahlen

Höchstens 30 Tage aufs Geld warten



Der Landtagsabgeordnete Günther Felbinger (Gemünden) unterstützt die Umsetzung eines Vorschlags der EU-Kommission, der sich gegen Zahlungsverzug bei Geschäften zwischen Unternehmen und Unternehmen mit öffentlichen Stellen ausspricht. "Öffentliche Stellen sollen schneller bezahlen -  unsere Handwerker und Dienstleister brauchen das Geld sofort", so Felbinger. Die EU will dazu die Zahlungsfrist von Rechnungen auf 30 Tage begrenzen.
"Zahlungsverzug kann gesunde Unternehmen in die Insolvenz treiben", so der Gemündener Abgeordnete weiter.

Die Zahlungsmoral öffentlicher Stellen sei dabei nicht immer die beste. Laut EUKommission sollen sich übrigens auch die EU-Verwaltungsstellen verpflichten, alle Waren und Dienstleistungen pünktlich zu bezahlen. Das Europäisches Parlament und Mitgliedsstaaten müssen die Vorschläge der EU-Kommission allerdings noch absegnen, informierte EU-Kommissar Günther Verheugen Felbinger über den Stand der Dinge. „Zahlungsverzug seitens öffentlicher Verwaltungen sollte nicht mehr geduldet werden", meint Felbinger. Die Änderungsvorschläge der bestehenden Richtlinie haben zum Ziel, dass öffentliche Stellen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen zahlen. Tun sie es nicht, müssen sie Verzugszinsen, eine Entschädigung für Beitreibungskosten sowie vom ersten Tag des Verzugs an eine pauschale Entschädigung von 5 Prozent des geschuldeten Betrags zahlen. In ordnungsgemäß begründeten Fällen sind längere Fristen zulässig. Bei Geschäften zwischen Unternehmen bleibt die Vertragsfreiheit gewahrt, Unternehmen haben aber das Recht, Verzugszinsen und die Erstattung der Beitreibungskosten zu fordern. Darüber hinaus werden die Regeln über grob nachteilige Verträge verschärft.



Auch die EU-Kommission will die von ihr verwalteten EU-Mittel schneller auszahlen. Entsprechende Vorschläge betreffen vor allem Auftragsleistungen von Kleinunternehmen und Kommunalbehörden. Mittel in Höhe von 15 Milliarden Euro mit besonderen Zahlungsfristen in Bereichen wie Forschung, Bildung und Jugend, Energie und Verkehr sollen eingesetzt und Fristen für die erste Auszahlungsrate von 30 auf 20 Tage reduziert werden. Die EU-Kommission nimmt alleine 415 000 Direktzahlungen jährlich vor.



 

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