Lebensretter: Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler erfolgreich

6 Oktober 2009

Lebensretter: Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler erfolgreich

Felbinger: „Auch Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen“
 
„Für unsere Rettungskräfte gibt es nun eine vernünftige Lösung“, begrüßt der Freie Wähler Landtagsabgeordnete  Günther Felbinger(Gemünden) den Beschluss der Staatsregierung zum „Feuerwehrführerschein“. In Bayern können Rettungskräfte damit unbürokratisch den neuen Feuerwehrführerschein für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen erwerben. „Das ist überlebenswichtig für unsere Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste“, so Felbinger.

Bayern ist damit das erste Bundesland, das die gesetzlichen Spielräume voll nutzt, lobt Felbinger, wenn auch verspätet. Denn: seit fünfJahren existiere die problematische EU-Regelung, aber erst im Juli hatte der Bundestag die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge geschaffen.

Die Freien Wähler hatten mit ihrem Dringlichkeitsantrag im Landtag im Februar den Stein ins Rollen gebracht. Das Lenken von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehren, Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes bis zu 7,5 t sollte auch mit dem Führerschein B möglich sein, so damals die Freien Wähler. Die neue Regelung ist laut Felbinger sogar ein Anreiz, zur Freiwilligen Feuerwehr zu gehen und dort den Führerschein zu machen – und dann gleichzeitig nach zwei Jahren auch privat den Lkw-Führerschein in Händen zu halten.

„Das genügt aber noch nicht - bei Einsatzfahrzeugen bis 7,5 Tonnen will der Bund nach wie vor eine praktische Ausbildung bei einer Fahrschule und eine Prüfung beim TÜV“, merkt Felbinger an. Hier müssten sich die bayerischen Bundestagsabgeordneten endlich durchsetzen. Der Abgeordnete hat auch einen Vorschlag: „Die Freien Wähler wollen auch für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen eine Lösung in Form einer verbandsinternen Schulung und Prüfung zum Führen von Einsatzfahrzeugen“.



 

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