Freie Wähler üben heftige Kritik an neuem Hochschulgesetz

29 Mai 2009

Freie Wähler üben heftige Kritik an neuem Hochschulgesetz

Den neuen Gesetzesentwurf zum Hochschulgesetz kritisierte FW-Abgeordneter Günther Felbinger in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport. „Dieses Hochschulgesetz stellt keine große Novelle dar, sondern ist eher viel Flickwerk“, sagte er. Die großen Herausforderungen des bayerischen Hochschulsystems würden damit ganz und gar nicht in Angriff genommen. So fehle beispielsweise eine tragfähige Lösung für den doppelten Abiturjahrgang, denn hier wird mit dem neuen Gesetzesentwurf nur minimal etwas verändert. Die Hochschulen sollen selbst kurzfristige Überbrückungsangebote für den letzten G9-Jahrgang schaffen. „Doch das Ganze ist bisher nicht durchdacht“, bemerkte er. So stellen sich für Felbinger Fragen, wie „Wer soll diese Angebote abstimmen?“, „Wer soll dafür werben?“, „Wer regelt die Immatrikulation?“, „Erhalten die Immatrikulierten Bafög?“ und „Was ist mit dem Stau an Studienwilligen, die auch im Wintersemester keinen Studienplatz erhalten?“

Gravierenden Handlungsbedarf sehen die Freien Wähler außerdem bei der Bologna-Reform. Besonders pikant findet Felbinger hierbei die Bewertung dieses Koalitions-Werkes durch den früheren CSU-Staatsminister Thomas Goppel, der im Hochschul-Ausschuss den Gesetzes-Entwurf als „Riesenkäse“ bezeichnete. „Wir wundern uns, warum also die Staatsregierung trotz Kritik aus den eigenen Reihen hier keine gesetzlichen Verbesserungsmaßnahmen ergreift und die Missstände weiter bestehen“, fragt sich Felbinger.

Ein weiteres Thema, das zu Kritik Anlass gebe, sind die Rahmenbedingungen für die Internationalisierung. Hierbei werden die Quoten für Auslandsstudierende an den Hochschulen sogar noch gesenkt. „Statt Auslandsengagement staatlich zu finanzieren und zu unterstützen, schafft die Staatsregierung lediglich eine Option, dass Hochschulen privatrechtlich mit ausländischen Partnern kooperieren können – das Geld dafür müssen sie dann selbst durch astronomische Studienbeiträge beschaffen“.

Beim Thema Studienbeiträge, das den Freien Wählern sehr am Herzen liege, werde das Flickwerk immer undurchsichtiger, bemängelte Felbinger. Es kämen immer mehr Ausnahmen dazu, statt dass die Staatsregierung endlich dem Willen der Studierenden nachkomme und die Beiträge ein für alle mal abschaffe.

An anderen Stellen des Entwurfs liegen handwerkliche Fehler vor. Datenschutz und Beamtenrecht werden bei der populistischen Idee, studentische Evaluationsergebnisse im Internet zu veröffentlichen, einfach beiseite gewischt, so Felbinger.

Bei einigen kleinen Veränderungen im Rahmen des Gesetzesentwurfs stimmen die Freien Wähler zu. Das ist der Fall bei der Experimentierklausel zur Verlagerung des Berufsrechts auf Hochschulen und bei der Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen Berufsbildung und Hochschulbildung, wobei natürlich die Abschlussgerechtigkeit und die grundsätzliche Studierfähigkeit gewährleistet sein muss.



 

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