Alkohol- und Drogentestgeräte der Bayerischen Polizei

27 September 2010

Alkohol- und Drogentestgeräte der Bayerischen Polizei

Ich frage die Staatsregierung:


1. Welche mobilen Alkoholtestgeräte sind bei der Bayerischen Polizei im mobilen Einsatz?


a) Seit wann sind diese Modellvarianten der Alkoholtestgeräte im mobilen Einsatz?


b) Entsprechen die verwendeten Alkoholtestgeräte gleichermaßen allen qualitativen Ansprüchen, um Alkohol im Atem einer Person, auch in niedriger Konzentration(unter 0,25 mg/l), beweissicher nachzuweisen?


c) Welche der Modelle von Alkoholtestgeräten sind bei der Polizei der Stadt Würzburg, des Landkreises MainSpessart, des Landkreises Kitzingen und des Landkreises Bad Kissingen im mobilen Einsatz?


d) Gibt es Pläne für diese aufgezeigten Regionen, ältere Alkoholtestgeräte durch neuere Modelle, die gleichzeitig als beweissicher gelten, zu ersetzen?


2. Seit wann benutzt die Bayerische Polizei Geräte der Marke „Dräger 7410“ zur Alkoholbestimmung in der Atemluft von Personen?


a) Erfüllt dieses Gerät nach den neuesten Erkenntnissen noch immer die Mindestanforderung zur Erkennung von jeglicher Alkoholkonzentration in der Atemluft einer Person?


b) Wann werden flächendeckend in Bayern beweissichere mobile Alkoholmessgeräte eingesetzt?


c) Warum werden diese Geräte zurzeit noch nicht flächendeckend eingesetzt?


3. Gibt es in Bayern für die frühzeitige Erkennung von Personen, die unter Drogeneinfluss stehen, einen sogenannten Drogenschnelltest (z. B.: Dräger DrugTest 5000), der im Speichel der verdächtigen Person oder auf anhaftenden Flächen Drogen bereits nachweisen kann?


a) Wann wird dieser Drogenschnelltest flächendeckend in Bayern eingeführt?


b) Wann wird dieser Drogenschnelltest in den Regionen des Regierungsbezirkes Unterfranken eingeführt (Auflistung nach Landkreisen)?


c) Warum wird dieser Drogenschnelltest bereits in anderen Bundesländern flächendeckend seit geraumer Zeit verwendet, nur nicht in Bayern?


d) Gibt es Vorbehalte, die sich wissenschaftlich begründen lassen, gegenüber dem Nachweis von Drogen mithilfe des aufgezeigten Drogenschnelltests?

Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 09.08.2010


Vorbemerkung


Alkohol- und Drogeneinfluss sind nach wie vor eine Hauptunfallursache für schwere Verkehrsunfälle im Straßenverkehr.
Im Jahr 2009 ereigneten sich in Bayern 5.758 Verkehrsunfälle mit Alkoholund/oder Drogeneinwirkung der Fahrzeugführer. Dabei wurden 107 Personen getötet und 3.368 Personen verletzt.



 

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