Schulbesuch bayerischer Schülerinnen und Schüler in Nachbarbundesländern

13 Juli 2010

Schulbesuch bayerischer Schülerinnen und Schüler in Nachbarbundesländern

Ich frage die Staatsregierung:


1. Wie viele Schüler aus Bayern besuchen Schulen in den angrenzenden Bundesländern Thüringen, Sachsen, BadenWürttemberg und Hessen?


2. Welche Schularten besuchen diese und wie teilt sich die Zahl nach den Jahrgängen auf?


3. Wie viel Prozent der bayerischen Schüler sind das?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 11.06.2010


Zu 1. bis 3.: Inwieweit Schüler aus Bayern die Schulpflicht auch an einer außerbayerischen Schule erfüllen können, bestimmt Art. 36 Abs. 2 Satz 1 BayEUG:


„Die Schulpflicht kann auch an einer Schule außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erfüllt werden, wenn diese den in Abs. 1 genannten Schulen gleichwertig ist.“


Da die Schulen in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland den Schulen der entsprechenden Schulart in Bayern grundsätzlich als gleichwertig anzusehen sind, können bayerische Schulpflichtige ohne Weiteres eine Schule der entsprechenden Schulart in einem anderen Bundesland besuchen. Eine Genehmigungspflicht besteht nicht. Die Erziehungsberechtigten haben lediglich der bisherigen Schule mitzuteilen, welche außerbayerische Schule die Schülerin oder der Schüler künftig besucht. Diese Möglichkeit wird vornehmlich von solchen Schülern genutzt, für die eine entsprechende außerbayerische Schule dem Wohnort wesentlich näher liegt als die nächstgelegene Schule der besuchten Schulart in Bayern.



 

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