Abiturfach Sport

8 Juni 2010

Abiturfach Sport

Ich frage die Staatsregierung:


1. Kann jeder/jede Schüler/-in des G 8 Sport als Abiturfach wählen?


2. Gibt es je nach Wahl des Zweiges (sprachlich, naturwissenschaftlich oder sozialwissenschaftlich) eingeschränkte Möglichkeiten für das Abiturfach Sport?


3. Wie sind die Voraussetzungen für die Wahl des Faches Sport als Abiturfach?


4. Wann muss die Entscheidung für die Wahl des Faches Sport als Abiturfach fallen?


5. Ist es kennzeichnend für das durchlässige bayerische Bildungssystem im Allgemeinen und das G8 im Speziellen, dass Schülern im Sinne eines kontinuierlichen Lernprozesses zugemutet wird, bereits in der 7. Jahrgangsstufe eine so weitsichtige Entscheidung über die Auswahl der Abiturfächer zu treffen?


6. Unter welchen Voraussetzungen können Schüler des G8 auch zu einem späteren Zeitpunkt noch die Auswahl ihrer Abiturfächer verändern?

Zu 1.:
Nach § 49 Abs. 2 der Gymnasialschulordnung kann jeder
Schüler und jede Schülerin des G 8 das Fach Sport als Abiturprüfungsfach wählen, der/die im Zwischenzeugnis der
Jahrgangsstufe 10 mindestens befriedigende Leistungen bescheinigt bekommen hat.


Zu 2.:
Nein.


Zu 3.:
Hierzu vgl. die Antwort zu Frage 1.


Zu 4.:
Soweit Sport als Abiturprüfungsfach gewählt wird, muss zusätzlich zum für alle Schüler verpflichtenden Sportunterricht
ein 2-stündiges Additum (Sporttheorie) in den Jahrgangsstufen 11 und 12 belegt werden. Deshalb muss die Entscheidung für Sport als Abiturprüfungsfach bereits in Jahrgangsstufe 10 fallen und zwar gemäß § 47 Absatz 3 und 1 GSO bis zum 15. April. Im Falle von Unfall oder Krankheit kann es auch später noch erforderlich sein, ein neues Abiturprüfungsfach zu wählen.



 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen