Ich frage die Staatsregierung:
1. Wie werden die Kinder und Jugendlichen ausgewählt, welche eine freiwillige finanzielle Zuwendung des Landes und der Kommunen für die Teilnahme an der bestehenden Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen und Grundschulen erhalten?
2. Was sind die Auswahlkriterien?
Zu 1.:
Grundlage der Förderung ist die Förderrichtlinie „Mittagessen
an Ganztagsschulen“. Nach dieser Richtlinie werden bedürftige Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe I in gebundenen und offenen Ganztagsschulen sowie in Grundschulen mit Mittagsbetreuung an der dort eingerichteten Mittagsverpflegung gefördert.
Als bedürftig anzusehen sind in der Regel Schülerinnen und
Schüler, die selbst bzw. deren Erziehungsberechtigte entweder
– Bezieher von SGBIILeistungen oder von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder
– Bezieher von Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld oder
– in einem vergleichbaren finanziellen Engpass sind (= Härtefall, z. B. Kinder, deren Eltern infolge von Verschuldung oder infolge des kürzlichen Todes des Haupternährers tatsächlich nur eine geringe Summe für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht).
Das Verfahren beim Zuwendungsempfänger ist nicht in der Richtlinie vorgeschrieben. Es bleibt daher den Zuwendungsempfängern überlassen, das Verfahren vor Ort möglichst verwaltungsarm und diskriminierungsfrei zu gestalten.
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