Fördermittel im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs in Unterfranken

28 Januar 2010

Fördermittel im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs in Unterfranken

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zwischen
Bund, Ländern und Gemeinden unterstützt der Freistaat Bayern
Kommunen wie Gemeinden gezielt bei ihren Investitionsmaßnahmen und entlastet diese bei der Finanzierung laufender Ausgaben. Gerade für strukturschwächere Gegenden wie in Unterfranken sind die Zuweisungen und durchschnittlichen Förderungen in den letzten Jahren von besonderer Bedeutung.


Ich frage die Staatsregierung:


1. Wie hoch war der durchschnittliche Fördersatz eines jeden
Landkreises und der kreisfreien Städte Unterfrankens
seit 1998 bei Projektförderungen im Rahmen des
kommunalen Finanzausgleichs?


2. Wie wurde dabei jeweils seit 1998 die Umlagekraft
berücksichtigt?


3. Wie hat sich das Bruttoinlandsprodukt in den Landkreisen
und kreisfreien Städten Unterfrankens seit 1998 entwickelt?


4. In welcher Höhe und für welche Projekte erhielten die
Landkreise und kreisfreien Städte Unterfrankens Zuweisungen
jeweils aus Art. 10 bis 13 c FAG?

Zu 1.:


In beiden Bereichen werden die Einzelmaßnahmen jeweils nicht in einem Jahr, sondern über einen längeren Zeitraum (in der Regel dem Baufortschritt entsprechend) gefördert. In die Übersicht (Anlage 1) zum durchschnittlichen Fördersatz fanden die Maßnahmen Eingang, die im Zeitraum 1998 bis 2008 erstmals anfinanziert wurden. Da die Kommunen nichtjährlich neue Maßnahmen zur Förderung anmelden, wurde (sofern überhaupt Maßnahmen im genannten Zeitraum anfinanziertwurden) aus allen im maßgeblichen Zeitraum anfinanzierten Maßnahmen eines Förderbereiches ein Gesamtdurchschnittsfördersatz Projektförderungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs sind die kommunale Hochbauförderung (Art. 10 FAG) sowie die kommunale Straßenbauförderung (Art. 13 c FAG) errechnet. Die jeweiligen Einzelprojekte sind in der Antwort zu Frage 4 ersichtlich.



 

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