Die Freiwilligen Feuerwehren Bayern beklagen immer öfter die mangelnde Bereitschaft vieler Firmenchefs, ihre Mitarbeiter für Einsätze freizustellen.
Ich frage die Staatsregierung:
1. Wie hat sich die Anzahl der ehrenamtlich Tätigen bei den Freiwilligen Feuerwehren Bayerns seit 2010 bis heute entwickelt (Auflistung nach Regierungsbezirken und Landkreisen)?
2. Gibt es Standorte, wo es zu Engpässen der Besetzung bei Freiwilligen Feuerwehren kommt und ist die dauernde Einsatzbereitschaft an diesen Standorten gefährdet?
3. Welche Anreize gibt es von staatlicher Seite, um
a) das Ehrenamt bei den Freiwilligen Feuerwehren zu sichern?
b) im Alarmfall die Einsatzbereitschaft zu gewährleisten?
4. Welche Entschädigungszahlungen erwarten die Arbeitgeber, wenn deren Arbeitnehmer im Alarmfall für die Freiwilligen Feuerwehren den Arbeitsplatz verlassen, und wann ist dieser Betrag das letzte Mal angepasst worden?
5. Welche Summen wurden in den Jahren 2005–2010 im Landkreis Main-Spessart als Entschädigungszahlungen von staatlicher Seite an Unternehmen ausgezahlt, weil deren Arbeitnehmer für die Freiwillige Feuerwehr tätig waren?
6. Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, wo Arbeitnehmern arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht werden, wenn diese im Alarmfall den Arbeitsplatz verlassen, und wenn ja, welche Möglichkeit haben staatliche Behörden, hier im Interesse der öffentlichen Sicherheit zu mehr Verständnis bei den Unternehmen zu sorgen und damit die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zu erhalten?
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