Ich frage die Staatsregierung:
1. Wurde den am Modellversuch „Flexible Grundschule“ teilnehmenden Schulen eine maximale Klassenstärke vorgegeben, wenn ja, welche?
2. Wie sind die Klassenstärken der 20 Modellschulen „Flexible Grundschule“ im Einzelnen?
3. Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es in den jeweiligen Modellschulen, aufgelistet nach den einzelnen Schulen?
4. Mit wie vielen Stunden des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) werden diese Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den jeweiligen Modellschulen „Flexible Grundschule“ pro Woche betreut (Einzelfallauflistung)?
5. Welche Anrechnungsstunden gibt es an den einzelnen Modellschulen für Lehrkräfte (Einzelfallauflistung)?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 01.03.2011
Zu 1.:
In der kultusministeriellen Bekanntmachung zum Modellversuch „Flexible Grundschule“ vom 2. August 2010, KWMBl Nr. 17/2010, ist unter Punkt 3.6 ausgeführt, dass die Klassenhöchststärke grundsätzlich 25 beträgt.
Zu 2.:
Die Klassenstärken ergeben sich aus Spalte 2 der Anlage.
Zu 3.:
Die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ergibt sich aus Spalte 3 der Anlage.
Zu 4.:
Die Anzahl der Stunden des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) zur Betreuung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ergibt sich aus Spalte 4 der Anlage.
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