Ich frage die Staatsregierung:
1. Wie haben sich die Einstellungszahlen im mittleren, gehobenen und höheren Dienst in der inneren Verwaltung in den letzten zehn Jahren bei der Wahrnehmung einer sich erweiterten Aufgabenvielfalt verändert?
2. Welche Aufgaben wurden zusätzlich auf die Regierun gen und Landratsämter verlagert und wie hat sich dies stellenmäßig in den einzelnen Regierungen und Landratsämtern (Auflistung) niedergeschlagen?
3. Wurden deshalb die Einstellungszahlen (Auflistung) erhöht?
Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 21.09.2011
Die Schriftliche Anfrage beantworte ich in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit wie folgt:
Zu 1.: Die jährlichen Einstellungszahlen in der allgemeinen inneren Verwaltung beruhten in den letzten zehn Jahren maßgeblich auf den Stellen, die der Haushaltsgesetzgeber für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt hat, den Altersabgängen, dem Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu anderen Dienstherren oder in andere Geschäftsbereiche sowie der Dauer der haushaltsgesetzlichen Wiederbesetzungssperre (derzeit ein Jahr nach dem Tag des Ausscheidens). Im Hinblick darauf besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Neueinstellungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und neuen oder intensiver wahrzunehmen den Aufgaben bzw. Aufgabenabbau.
Bei einer Gesamtbetrachtung der staatlichen Leistungen, die den Landkreisen für die Erledigung der staatlichen Aufgaben (Landratsamt als Staatsbehörde) gewährt werden, ist von entscheidender Bedeutung, dass diese nach folgendem dualen System erbracht werden:
Der Freistaat Bayern weist den Landratsämtern zum einen „nach Bedarf“ Staatsbeamte zu (Art. 37 Abs. 3 Landkreisordnung – LKrO) und trägt den damit verbundenen Personalaufwand. Über den Umfang der ausgewiesenen Planstellen bestimmt letztlich der Bayerische Landtag als Haushaltsgesetzgeber, indem er in den Stellenplänen verbindlich regelt, wie viele Stellen in welcher Wertigkeit für die Landratsämter zur Verfügung stehen.
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