Sportunterricht der 1. Jahrgangsstufe in Bayern

18 Januar 2012

Sportunterricht der 1. Jahrgangsstufe in Bayern

Ich frage die Staatsregierung:


1. In allen deutschen Bundesländern haben die Schüler/ -innen in der ersten Jahrgangsstufe drei Pflichtstunden Sport, nur in Bayern sind zwei Sportstunden in dieser Jahrgangsstufe verpflichtend, warum?


2. Was sind die Gründe, dass bis vor wenigen Jahren in Bayern statt einer 3. Sportstunde das Fach Musik und Bewegungserziehung (also eine halbe Sportstunde) in der Stundentafel ausgewiesen war und dann aus dieser Kombination nur noch Musikerziehung wurde?


3. Warum hat man bei der Umschichtung der vierten Sportstunde der 3. und 4. Jahrgangsstufe in die 1. und 2. Jahrgangsstufe (damit wie in allen anderen Bundesländern in allen Jahrgangsstufen der Grundschule 3 Sportstunden vorhanden sind) nur eine der beiden 4. Sportstunden in die 2. Jahrgangsstufe umgeschichtet und die weitere Stunde gestrichen (eingespart!)?


4. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gibt es seit einiger Zeit einen Modellversuch „Die tägliche Sportstunde in der Grundschule“, welche Erkenntnisse gibt es daraus?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 07.12.2011


Zu 1.: Die Stundentafel der Grundschule weist für die Jahrgangsstufe 1 eine Gesamtstundenzahl von 23 Pflichtstunden aus. Davon entfallen auf das Fach Sporterziehung zwei Unterrichtsstunden pro Woche. Darüber hinaus legt die Bestimmung zur Stundentafel fest, dass innerhalb des Unterrichts tägliche Bewegungsübungen nach dem Konzept „Voll in Form“ durchzuführen sind. Des Weiteren sieht der Lehrplan für die bayerische Grundschule insbesondere für den Anfangsunterricht ausreichende Spiel- und Bewegungsphasen im Rahmen eines rhythmisierten Unterrichts vor, um der Situation der Schulanfänger Rechnung zu tragen. Damit wird den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit und Raum für sportliche Betätigung gegeben.



 

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