Berufsvorbereitung und außerbetriebliche Ausbildung

9 Februar 2012

Berufsvorbereitung und außerbetriebliche Ausbildung

Die Agentur für Arbeit stellt für junge Menschen, die noch nicht berufsfähig sind oder die Ausbildung abgebrochen haben, weiterhin außerbetriebliche Ausbildungen, Lehrgänge zur Berufsvorbereitung und Einstiegsqualifikationen in erheblichem Umfang zur Verfügung.


Ich frage die Staatsregierung:


1. Wie viele junge Menschen in Unterfranken (aufgeteilt nach den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten) 


a) sind derzeit noch nicht berufsfähig,


b) haben ihre Ausbildung abgebrochen,


c) nehmen an außerbetrieblichen Ausbildungen teil,


d) nehmen an Lehrgängen zur Berufsvorbereitung teil,


e) nutzen Einstiegsqualifikationen?


2. Wie viele Absolventen von Förderschulen sind derzeit (aufgeteilt nach den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten) unter den o. a. Kriterien (a–e) darunter zu finden?


3. Wie viele staatliche Fördermittel aus welchen Förderprogrammen wurden hierfür im Jahr 2010 und im laufenden Jahr 2011 für die unter 1 c–e angeführten Maßnahmen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten, vergeben?

Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 22.12.2011


Vorbemerkung: Zu den Fragen liegen dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vielfach keine originären Daten vor. Für die Beantwortung wurden daher das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK), die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit, die Handwerkskammer für Unterfranken, die Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg sowie die Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt um Beiträge gebeten. Aufgrund der unterschiedlichen Datenstruktur ist eine konsolidierte Darstellung nicht möglich, sodass die Fragen in der nachstehenden Form beantwortet werden.


Zu 1. a): Eine trennscharfe Aussage hierüber ist nicht möglich; alle Jugendlichen, die an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme der BA (bvB) teilnehmen und bei denen Ausbildungsreife noch nicht vorhanden ist, durchlaufen zunächst eine eingehende Eignungsanalyse; anschließend absolvieren sie eine Grund- und eine darauf aufbauende Förderstufe mit dem Ziel, Ausbildungsreife und Berufseignung herzustellen und nach Abschluss der Maßnahme in eine Ausbildung vermittelt zu werden. Die Gesamtmaßnahmedauer beträgt in der Regel 10 Monate.



 

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