Klärschlammentsorgung

17 Juli 2012

Klärschlammentsorgung

Ich frage die Staatsregierung:


1. Sind die vom Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz auf ihrer Internetseite formulier­ ten Ziele „Neuausrichtung der Klärschlammentsorgung“ in Bezug auf die Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzte Flächen noch aktuell?


2. Ist eine Reduzierung der ausgebrachten Klärschlamm­ Menge im Zeitraum der vergangenen fünf Jahre festzu­ stellen und wie ist die Entwicklung?


3. Beinhalten die vorgeschriebenen Untersuchungen auf Rückstände im Klärschlamm auch die Belastungen durch nicht abbaubare Rückstände von Medikamenten, bei­ spielsweise Resistenten verursachende Antibiotika oder Hormonrückstände (Antibabypille)?


4. Wer überprüft vor Ort die Einhaltung der bestehenden Ausbringungsvorschriften bei den Landwirten und in welchem Umfang gibt es dafür Nachweise bei den zu­ ständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten?


5. Was unternimmt die Staatsregierung konkret, um ihr selbst gestecktes Ziel zu erreichen, auf die Klärschlamm­ ausbringung verzichten zu können, wie es bei den Nach­ barn in Österreich und der Schweiz bereits seit Jahren er­ folgreich praktiziert wird, und wann soll das Ziel erreicht sein?


 

Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 11.06.2012


Zu 1.: Ja (siehe 5.).


Zu 2.: Wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist, ging die Menge des bayerischen Klärschlamms (bezogen auf die Trockenmasse – TM), die landwirtschaftlich verwertet wur­ de, von 2006 bis 2010 um ca. 16 % zurück. Seit 2001 ist sie sogar um nahezu 50 % gesunken und liegt mittlerweile nur noch bei ca. 19 % des Gesamtanfalls. Insgesamt ist eindeutig ein abnehmender Trend erkennbar, der sich allerdings in den letzten Jahren abgeschwächt hat. Diese Abschwächung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass inzwischen die großen Kläranlagen mit wenigen Ausnahmen ihren Klär­schlamm nicht mehr in der Landwirtschaft verwerten.



 

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