Um dies zu ändern müsste im BayEuG in Artikel 6 Absatz 5 Satz 5 geregelt werden, dass die bisherige Wahlfreiheit, die gewährleistet, das sowohl Halbtags- wie Ganztagsschulangebote im Bereich der staatlichen Schulen angeboten werden müssen, gestrichen wird.
Einen entsprechenden Antrag der GRÜNEN unterstützten wir, denn wiederholt hatten wir ebenfalls schon auf diesen Umstand hingewiesen, der die Entwicklung zur echten Ganztagsschule bisher hemmt. Nach wie vor ist lediglich mit den Ganztagsklassen ein "Zwitter" zugelassen, der ein pädagogisch ganzheitliches Schulprofil Ganztagsschule nicht umsetzen lässt. Denn im Hin und Her zwischen Halbtags- und Ganztagsschule kann nur dort rhythmisierter Unterricht angeboten werden, wo ausschließlich die Konzentration auf einer "Beschulungsart" liegt.
![S. Hofschlaeger](http://guenther-felbinger.de/wp-content/uploads/2011/11/84718_R_K_B_by_S.-Hofschlaeger_pixelio.de_.jpg)
Statt einer echten Ganztagsschule gibt es in Bayern nur Ganztagsklassen. Foto von S. Hofschlaeger/ PIXELIO
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