Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII, Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsempfänger haben damit die Möglichkeit für Kinder und Jugendliche Leistungen zur Bildung und Teilhabe zu beantragen. Ein durchaus vernünftiges Unterfangen, gehören dazu doch auch Zuschüsse zum Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie Schülerbeförderungskosten soweit diese nicht nach anderen Vorschriften übernommen werden.
Eigentlich müssen die Ansprüche über die Kommunen geltend gemacht werden, doch die Realität sieht anders aus. Die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen wird derzeit großen Teils von den Verwaltungskräften der Schulen und von Lehrkräften übernommen, da die Kommunen die notwendigen Angaben nicht haben und teils über die Schulverwaltungen erfragen müssen. Dies stellt für die ohnehin karg ausgestatteten Schulverwaltungen eine erhebliche Mehrbelastung dar, die wiederum nicht mit mehr Stunden bedacht ist. Nunmehr soll der Bericht der Staatsregierung Licht ins Dunkel bringen.
![Foto: Bürgerbüro Felbinger](http://guenther-felbinger.de/wp-content/uploads/2012/02/Schulsekretarin.jpg)
Immer mehr Verwaltungsarbeit wird an die Schulsekretärinnen abgegeben, ohne eine entsprechende Stundenanpassung zur Bewältigung der Mehrarbeit vorzunehmen.Foto: Bürgerbüro Felbinger
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