Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für eine ehrenamtsfreundliche und auch für kleinere Betriebe des Lebensmittelhandwerks mit angemessenem Aufwand umsetzbare Ausgestaltung der „Verordnung zur Anpassung nationaler Vorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher“ einzusetzen.
Begründung:
Aufgrund der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) muss ab dem 13. Dezember 2014 auch bei loser Ware eine Kennzeichnung der allergenen Stoffe erfolgen. Die näheren Details regelt eine nationale Durchführungsverordnung, die bislang nur als Entwurf vorliegt und die voraussichtlich im November im Bundesrat behandelt werden wird.
Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000002520
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