Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mündlich zu berichten, welche neuen Forschungserkenntnisse über die Betäubung von Mastschweinen mit Helium anstelle von CO2 vorliegen, in wieweit die Suche nach alternativen Gasbetäubungsverfahren von der Staatsregierung unterstützt wird und welche Auswirkungen eine mögliche Umstellung auf die Schlachthöfe haben kann.
Begründung:
Im Jahr 2004 bewertete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Tierschutzaspekte der kommerziellen Systeme zur Betäubung und Tötung von Nutztieren. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass die CO2-Betäubung von Mastschweinen kein tiergerechtes Verfahren darstellt. Mitarbeiter des Max Rubner-Instituts haben daraufhin in einer Forschungsarbeit das Edelgas Helium zur Betäubung der Schlachtschweine eingesetzt und Parameter des Tierwohls und der Schlachtkörper- und Fleischqualität untersucht.
Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000003118
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