Kinderbetreuungskosten während des G7-Gipfels bei Urlaubssperren

14 Dezember 2014

Kinderbetreuungskosten während des G7-Gipfels bei Urlaubssperren

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag schriftlich zu berichten, welche Vorkehrungen sie im Rahmen des G7-Gipfels getroffen hat, um ihren hierbei abweichend von ihrer regulären Arbeitszeit hinaus eingesetzten und auch von Urlaubssperren betroffenen Beamten und Angestellten in dieser Zeit eine Betreuung ihrer Kinder zu ermöglichen.
Insbesondere soll zu folgenden Fragen Stellung genommen werden:
1. Aufgrund welcher Annahmen wurde im Entwurf des Doppelhaushalts 2015/2016 bei Kap. 03 03 Tit. 546 78 für das Jahr 2015 ein Betrag von 50.000 Euro eingestellt?
2. Ist dieser Betrag für den von der Staatsregierung verfolgten Zweck ausreichend?
3. Unter welchen Voraussetzungen kann von wem und bis zu welchem Höchstbetrag auf diesen Betrag zurückgegriffen werden?
4. Können auch mittelbar betroffene Beamte, die die direkt eingesetzten Beamten vertreten, auf diesen Betrag zurückgreifen?
5. Ist auch für andere Berufsgruppen außer der Polizei die Bereitstellung von Beträgen für Kinderbetreuung vorgesehen? Falls ja, für wen und in welcher Höhe, falls nein, warum nicht?
6. Gibt es diese Vergünstigung auch in anderen Fällen von Urlaubssperren?
Begründung:
Im Entwurf des DHH 2015/2016 hat die Staatsregierung für das Jahr 2015 bei Kap. 03 03 Tit. 546 78 einen Betrag von 50.000 Euro für die Finanzierung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten während der angeordneten Urlaubssperre bei der Bayerischen Polizei eingestellt.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000003120


 

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