Schutz der GBW-Mieterinnen und Mieter durch einen unabhängigen Ombudsmann bzw. Ombudsfrau – eine neutrale Interessenvertretung sicherstellen

14 Dezember 2014

Schutz der GBW-Mieterinnen und Mieter durch einen unabhängigen Ombudsmann bzw. Ombudsfrau – eine neutrale Interessenvertretung sicherstellen

Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Landtag stellt fest, dass durch die Zahlung einer Aufwandsentschädigung von einem der betroffenen Streitparteien an einen Ombudsmann keine unparteiliche Schiedsperson und keine neutrale Interessensvertretung mehr gewährleistet sind.
2. Zum Schutz der Interessen der GBW-Mieter wird eine unabhängige Stelle eines Ombudsmanns bzw. einer Ombudsfrau für alle Belange, die die Mietverhältnisse betreffen, geschaffen.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, auf dieser Grundlage ein wirksames und unabhängiges Kontrollgremium einzurichten, das die Umsetzung der Sozialcharta kritisch überwacht und als neutrale Anlaufstelle dient, um die Interessen der Mieterinnen und Mieter der GBW-Wohnungen zu schützen.
3. Der/die Ombudsmann/-frau wird von der Staatsregierung vorgeschlagen und ist vom Landtag zu bestätigen.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000003301


 

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