Unabhängigkeit des MDK!

14 Dezember 2014

Unabhängigkeit des MDK!

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Prüfung der Finanzierung und der organisatorischen Ausgestaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einzusetzen.
Der MDK sollte unabhängig ausgestaltet sein, um seine wichtigen Aufgaben noch besser erfüllen zu können.
Begründung:
Der MDK erstellt vielfältige gutachterliche Stellungnahmen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Insofern kommt ihm eine wichtige Stellung hinsichtlich der Kostenübernahmen durch die Kranken- und Pflegeversicherung zu. So entscheidet er beispielsweise über die Eingruppierung in Pflegestufen.
Eine Institution, die eine derart bedeutende – und manchmal entscheidende – Aufgabe innehat, sollte unabhängig ausgestaltet sein. So war der MDK auch ursprünglich als unabhängiges Beratungs- und Begut-achtungsorgan der Krankenkassen gedacht.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000003340


 

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