Maßnahmen gegen Verordnung über geschützten Landschaftsbestandteil „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst” ergreifen

14 Dezember 2014

Maßnahmen gegen Verordnung über geschützten Landschaftsbestandteil „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst” ergreifen

Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Landtag stellt fest:
Die Verordnung des Landratsamts Bamberg vom 16. April 2014 ist von der Ermächtigungsgrundlage (§ 29 BNatSchG) nicht gedeckt und daher rechtswidrig.
2. Die Staatsregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass alle nötigen Schritte eingeleitet werden, damit die Verordnung aufgehoben wird.
3. Des Weiteren wird die Staatsregierung aufgefordert, zu berichten:
─ welche Auswirkungen die Verordnung derzeit auf die angrenzenden Privatwaldbesitzer aufgrund der im Schutzgebiet zu unterlassenden Waldschutzmaßnahmen hat,
─ wie viele klein- und mittelständische Firmen (v.a. Sägewerke) sowie Privatpersonen von der Ausweisung betroffen sind,
─ inwieweit der am 4. Juni 2014 beschlossene Dringlichkeitsantrag „Trittsteinkonzept statt Großflächenstillegungen im Steigerwald“ (Drs. 17/2212) schon umgesetzt worden ist?
Begründung:
Die Ausweisung eines Schutzgebiets setzt zum einen das Vorhandensein von schutzwürdigen Gütern, zum anderen eine Gefährdung derselben voraus.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000003260


 

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