Bayerischen Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung auch 2015 eigenständig fortführen

17 Februar 2015

Bayerischen Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung auch 2015 eigenständig fortführen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, auch 2015 einen eigenständigen bayerischen Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung durchzuführen.
Begründung:
Die Bundesregierung hat am 27. August 2014 beschlossen, ab dem Jahr 2015 jährlich am 20. Juni den „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ zu begehen. Den bayernweiten Gedenktag hat Bayern am 14. September 2014 mit einem Festakt im Kuppelsaal der Staatskanzlei zusammen mit der Ausstellung „Angekommen. Die Integration der Vertriebenen in Deutschland“ begangen. Alle beteiligten Verbände haben diesen Gedenktag als wichtiges Signal für das Erinnern an die Vertreibung unschuldiger Menschen gewürdigt und dessen Fortsetzung befürwortet. Dies wurde auch am 7. Oktober 2014 bei einem Spitzengespräch in der Staatskanzlei deutlich, an dem Vertreter aller Vertriebenenverbände unter dem Vorsitz von Staatsminister Dr. Marcel Huber teilnahmen. Daher ist eine Zusammenlegung mit dem bundesdeutschen Gedenktag nicht anzustreben, weil hier die bayerischen Interessen nicht ausreichend umgesetzt werden können. Unterstützend kommt hinzu, dass auch die beiden anderen Bundesländer Hessen und Sachsen auch weiterhin einen eigenständigen Gedenktag durchführen wollen.

Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000003572(1)


 

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