Rechtswidrige Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ unverzüglich aufheben

25 März 2015

Rechtswidrige Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ unverzüglich aufheben

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, unverzüglich darauf hinzuwirken, dass die rechtswidrige Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ durch das Landratsamt Bamberg oder in Form einer rechtsaufsichtlichen Anordnung aufgehoben wird.
Begründung:
Der frühere Landrat Denzler hat ohne Kreistagsbeschluss und damit in der Funktion als Chef einer staatlichen Behörde eine Regelungslücke ausgenutzt und die Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst“ in Kraft gesetzt. Dadurch wurde die kommunale Selbstverwaltung ad absurdum geführt. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz am 5. Februar 2015 führte der Vertreter des Umweltministeriums aus, dass die Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil von der Ermächtigungsgrundlage nicht gedeckt sei, was zur Rechtswidrigkeit führe.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000003843


 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen