Sachgrundlos befristete Arbeitsverträge an bayerischen Hochschulen hinterfragen

25 März 2015

Sachgrundlos befristete Arbeitsverträge an bayerischen Hochschulen hinterfragen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst schriftlich zu berichten, warum in den Jahren 2011 bis 2013 an einigen Hochschulen mehr als die Hälfte der Befristungen von Arbeitsverträgen für nichtwissenschaftliches Personal ohne sachlichen Grund erfolgte. Hierzu sollen Stellungnahmen der Hochschulleitungen und der jeweiligen Personalvertretungen eingeholt werden sowie eine Bewertung seitens der Staatsregierung erfolgen. Einzubeziehen sind alle Hochschulen, die im Jahr 2013 einen Anteil von über 50 Prozent sachgrundloser Befristungen aufwiesen.
Für den Bericht sollen außerdem jeweils die beiden Universitäten und Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit dem 2013 niedrigsten Anteil sachgrundloser Befristungen um eine Erläuterung gebeten werden, warum sie auf diese Vertragsgestaltung weitgehend verzichtet haben.
Begründung:
Laut Antwort der Staatsregierung auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer (Drs. 17/1585) erfolgten 2011 bis 2013 über ein Drittel der Befristungen bei Arbeitsverträgen nichtwissenschaftlichen Personals an bayerischen Hochschulen ohne sachlichen Grund nach § 14 Abs. 2 bis 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Diese Befristungsmöglichkeit wurde für drei Fälle konzipiert: zur erstmaligen Beschäftigung einer Person bis zu 2 Jahren, wenn kein zulässiger Sachgrund greift; als Wiedereinstiegshilfe für ältere Arbeitnehmer für bis zu 5 Jahren und bei Unternehmensgründungen für bis zu 4 Jahren.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000003827


 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen