Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Förderprogramm aufzulegen, mit dem ausbildende Alten- und Pflegeheime eine staatliche Förderung erhalten, die unabhängig von einer Ausbildungsumlage, die eventuell eingeführt werden soll, auszuzahlen ist.
Hiermit wird die Bedeutung der Pflegeausbildung zur Eindämmung des Fachkräftemangels als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkannt und gefördert.
Begründung:
Das Ziel einer staatlichen Förderung der Pflegeausbildung ist es, die Pflegeberufe attraktiver zu machen und dadurch dem zukünftigen Bedarf an qualifizierten Fachkräften besser entsprechen zu können. Die von der Staatsregierung in Aussicht gestellte Ausbildungsumlage wäre ein erster Schritt, jedoch werden hierbei allein die Finanzmittel der gesetzlichen Krankenversicherung umverteilt. In Anbetracht des drohenden Pflegenotstands ist ein sofortiges, staatliches Ausbildungsförderungsprogramm unabdingbar.
Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000003929
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