Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Mietpreisbremse nach Inkrafttreten des dementsprechenden Mietrechtsnovellierungsgesetzes im Dialog mit den betroffenen Städten und Gemeinden als kurzfristige Maßnahme umzusetzen.
Die Staatsregierung wird zudem aufgefordert, sich für die Erhöhung der Wohnraumfördermittel, Erleichterungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Investitionen in vermieteten Wohnraum, den Erhalt und die Erhöhung der Städtebaufördermittel und eine stärkere Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus einzusetzen.
Zudem muss die Strukturpolitik wieder stärker darauf ausgerichtet werden, die ländlichen Räume attraktiver zu gestalten, damit sich gerade jüngere Menschen wieder verstärkt abseits der Ballungsräume niederlassen.
Begründung:
Die Mietpreisbremse ist als kurzfristige Entlastung für die mancherorts zu beobachtende Mietpreisexplosion ein geeignetes Mittel.
Die Ursachen dieses Problems werden damit aber nicht bekämpft: Zu wenig Wohnungsbau in den letzten Jahrzehnten und eine wachsende Wanderungsbewegung vom Land in die Städte infolge einer verfehlten Strukturpolitik. Mittelfristig müssen deshalb gerade diese Probleme konsequent beseitigt werden.
Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000003960
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