Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen

25 März 2015

Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuer unverzüglich und ersatzlos abgeschafft wird.
Begründung:
Die Steuer ist zum einen eigentumsfeindlich, weil sie bereits versteuertes Vermögen erneut besteuert. Zum anderen ist sie ungerecht, da gerade Erblasser mit großen Vermögen eine Vielzahl von Möglichkeiten haben, die Erbschaftsteuer komplett zu vermeiden. Umgekehrt müssen Erben, die nicht mit dem Verstorbenen verwandt sind, schon ab 20.000 Euro 30 Prozent Erbschaftsteuer zahlen.
Zudem ist es unredlich, dass ein zu Lebzeiten sparsamer Umgang mit dem Vermögen und der Wunsch, anderen etwas zu hinterlassen, im Erbfall steuerlich bestraft werden, wogegen nach dem Verbrauch des gesamten Vermögens zu Lebzeiten für den Erben keine Erbschaftsteuer anfällt.

Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000003962


 

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