Stärkung des Flughafens in Memmingen

25 März 2015

Stärkung des Flughafens in Memmingen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, der Betreibergesellschaft des Flughafens Memmingen anzubieten, sich in Höhe von 30 Prozent als Gesellschaft zu beteiligen. Dies kann wahlweise durch Anteilsübertragung oder auf dem Wege einer Kapitalerhöhung erfolgen.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, einer Löschung der Grundschulden auf den nicht betriebsnotwendigen Grundstücken des Flughafens Memmingen zuzustimmen, die zur Sicherung etwaiger Rückzahlungsansprüche aufgrund der Zweckbindung bestellt wurden.
Begründung:
1. Der Flughafen Memmingen ist nach den Flughäfen München und Nürnberg der drittgrößte in Bayern. Er kann und soll in der Zukunft eine steigende Bedeutung für Inlandsflüge bekommen. Dabei ist es erforderlich, dass der Freistaat Bayern in Zusammenarbeit mit den Flughäfen ein Gesamtkonzept für Bayern erarbeitet und umsetzt.

Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000004062


 

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