Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Erhöhung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende nach § 24b EStG einzusetzen.
Begründung:
Alleinerziehende haben mit besonderen Herausforderungen bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu kämpfen. Darüber hinaus ist ihr Armutsrisiko deutlich höher.
Laut Statistischem Bundesamt lebten 2012 in Deutschland rund 1,6 Mio. Alleinerziehende mit 2,2 Mio. minderjährigen Kindern. In Bayern wachsen 383.000 Kinder mit einem alleinerziehenden Elternteil auf. Die Haushalte in Bayern mit einem alleinerziehenden Elternteil weisen mit 41 Prozent eine besonders hohe Armutsgefährdung auf.
Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000004061(1)
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